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Donnerstag, 28.03.2024

Geflügelpest: Stallpflicht bleibt– Beobachtungsgebiet wird aufgehoben

Nach der Umwandlung des Sperrbezirks in ein Beobachtungsgebiet hebt der Landkreis mit Wirkung vom 14. Januar auch das Beobachtungsgebiet wieder auf. Seit dem Fund einer an Geflügelpest verstorbenen Wildgans Anfang Dezember 2016 hat es in der Region keine weiteren Nachweise mehr gegeben.

Die allgemeine Tierseuchensituation im Hinblick auf die Geflügelpest bleibt weiterhin sehr angespannt. Täglich werden deutschlandweit verendete Vögel positiv getestet. Zahlreiche Ausbrüche in Nutzgeflügelhaltungen, insbesondere in den Landkreisen Oldenburg und Cloppenburg, waren die Folge.

Die weitere Pflicht zur Aufstallung sämtlichen Geflügels im Landkreis muss deshalb aufrecht erhalten bleiben. Ein Ende dieser Maßnahme ist derzeit nicht in Sicht. Ebenso wichtig ist die Einhaltung der besonderen Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen, um eine Erregerverschleppung mit dem Schuhwerk oder der Kleidung in den Bestand zu verhindern.

Detailinformationen können der Internetseite des Landkreises (www.lk-row.de) unter dem Stichwort Geflügelpest entnommen werden.

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