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Freitag, 29.03.2024

Wümmeniederung und Ostetal jetzt Naturschutzgebiete

Die "Wümmeniederung mit Rodau, Wiedau und Trochelbach" und "Ostetal mit Nebenbächen" sind jetzt Naturschutzgebiete. Die Schutzgebietsverordnung wurde am 31. Juli im Amtsblatt veröffentlich und ist zum 1. August in Kraft getreten. Mit Erlass dieser beiden Verordnungen schließt der Landkreis die EU-rechtlich vorgeschriebene hoheitliche Sicherung der Natura 2000-Gebiete ab.

Das Naturschutzgebiet "Wümmeniederung mit Rodau, Wiedau und Trochelbach" reicht von der östlichen Landkreisgrenze bei Stemmen über Lauenbrück, Scheeßel, Rotenburg (Wümme) und Hellwege bis an die westliche Landkreisgrenze und umfasst die Wümme mit ihrer Niederung sowie die Rodau, die Wiedau und den Trochelbach von Rotenburg (Wümme) über Hemsbünde und Bothel bis nach Bellen samt den Niederungsbereichen. Insgesamt hat das Naturschutzgebiet eine Größe von etwa 2.896 Hektar. Es handelt sich um ein Fließgewässernetz mit grünlandgeprägten, vielfältig strukturierten Talräumen mit Vorkommen von Moor-, Au-, Eichen- und Buchenmischwäldern, Röhrichten, Seggenriedern, Uferhochstaudenfluren und größeren Sandheidekomplexen. In der Aue verteilt befinden sich Stillgewässer und kleinere Moorbereiche.

Das Naturschutzgebiet "Ostetal mit Nebenbächen" reicht von Sittensen über Weertzen, Heeslingen, Godenstedt, Sandbostel und Spreckens bis zur Stadt Bremervörde und umfasst die Oste mit ihrer Niederung. Außerdem sind Teile der Nebengewässer Kuhbach, Obeck, Röhrsbach, der Knüllbach bis Steddorf, die Twiste bis zur Verbindungsstraße Sassenholz - Anderlingen und die Bade bis Badenstedt samt Niederungsbereichen und bestimmten anliegenden Moor- und Waldflächen von der Naturschutzgebietsverordnung umfasst. Insgesamt hat das Naturschutzgebiet eine Größe von rund 2.667 Hektar. Es handelt sich um ein Fließgewässernetz mit grünlandgeprägten, vielfältig strukturierten Talräumen mit Vorkommen von Moor-, Au-, Eichen- und Buchenmischwäldern, Röhrichten, Seggenriedern, Uferhochstaudenfluren und größeren Moorkomplexen.

Beide Naturschutzgebiete sind ein Lebensraum für eine Vielzahl von seltenen Tier- und Pflanzenarten wie der grünen Flussjungfer und dienen unter anderem auch als wichtige Vernetzungsstruktur, zum Beispiel für den Fischotter.

Die Verordnungen samt zugehörigen Karten und Begründungen können auf der Internetseite des Landkreises unter www.lk-row.de/naturschutzgebiete heruntergeladen werden.

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