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Freitag, 29.03.2024

Fernfahrerstammtisch-Auftakt zum neuen Gefahrgutrecht

Jeder kennt die großen Tankzüge mit den kleinen, orangefarbenen Tafeln. Aber es fahren auch andere Fahrzeuge Gefahrgut. Dazu gibt es strenge Vorschriften, die sich alle zwei Jahre ändern. 2019 war es wieder soweit. Was hat sich im neuen Gefahrgutrecht geändert?

Dieses umfassende Thema war der Startschuss in das neue Jahr mit dem 170. Fernfahrerstammtisch der Polizeidirektion Lüneburg an der Rastanlage Ostetal (Süd) an  der BAB 1. Referent war Polizeihauptkommissar Biermann von der Autobahnpolizei Winsen/Luhe, der sich seit vielen Jahren mit dem Gefahrgutrecht befasst. So konnte er als Mitglied des Arbeitskreises Gefahrgut im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung aus seinem umfangreichen Erfahrungsschatz zum Thema berichten.

Einleitend klärte er die 34 Teilnehmer darüber auf, dass es nur wenige, strukturelle Änderungen im neuen Gefahrgutrecht gibt. Begriffe wie "Gefahr" und "Risiko" werden einheitlicher verwendet. Es gibt zudem Änderungen bei der Beförderung von Maschinen und Geräten. Dort wurden zwölf neue UN-Nummern geschaffen, die diverse Varianten von "Gefahrstoffen" in Gegenständen, Geräten und Maschinen abdecken sollen.

Außerdem können unter bestimmten Voraussetzungen Proben organischer Stoffe ab 2019 als "energetische Proben" transportiert werden. Eine dieser Voraussetzungen ist die adäquate Verpackung. Daür gibt es neue Sondervorschriften und neue Klassifizierungsrichtlinien.

Die übliche Übergangsfrist geht bis zum 30. Juni 2019. Solange kann auch das alte Gefahrgutrecht 2017 noch angewendet werden, so Biermann, der noch weitere Änderungen im Gefahrgutrecht vorstellte. So wurde insbesondere der Containertransport erleichtert, da nur noch ein einheitlicher Aufkleber genutzt wird.

Diverse Übergangsvorschriften wurden gestrichen, Sicherheitsvorschriften auch auf den Versand ausgeweitet. Dies gilt erst ab dem 1. Januar 2023. In Deutschland ist diese Änderung jedoch längst in nationalen Vorschriften geregelt. Des Weiteren gab es noch kleinere Änderungen unter anderem bei dem Verzeichnis der Güter, bei der Kennzeichnung und Bezettelung, der Dokumentation und bei der Beladung und Handhabung.

Der Beamte enthielt den aufmerksamen Teilnehmern auch etwas "Zukunftsmusik" nicht vor. Dabei ging es unter dem Stichwort "Telematik" um elektronische Beförderungspapiere, die im Jahr 2021 auf europäischer Ebene eingeführt werden könnten. Thema war aber auch eine Beförderung in Elektro-Fahrzeugen.

Nachdem der Polizeihauptkommissar alle wissbegierigen Teilnehmer erfolgreich beschult hat, ging er noch auf die Maßnahmen und Meldepflichten bei Unfällen ein. Gefahrgutunfälle können vielfältig sein. So reicht schon ein kleiner, hervorstehender Nagel in einer Palette aus, der einen daraufgestellten Kanister beschädigt, um weitreichende Folgen zu verursachen.

Mangelndes Feingefühl bei der Beladung mit Fässern kann auch zu beschädigten Fässern führen. Diese können dann auslaufen. Der Fahrzeugführer hat die Pflicht, die nächstgelegene Behörde, in der Regel die Polizei, zu verständigen. Zum Abschluss untermauerte er seine Präsentation mit eindrucksvollen Videos, die noch einmal deutlich machten, wie wichtig die Beachtung der Gefahrgutvorschriften ist und wie schnell und unerwartet Unfälle geschehen können.

Ganz unter dem Motto "Neues Jahr, neuer Stempel" hat das Team des Fernfahrerstammtisches die erste Veranstaltung ausklingen lassen. Es erhielt einen neuen, optisch herausragenden Stempel, mit dem die Pässe der Teilnehmer abgestempelt werden.

Der nächste Fernfahrerstammtisch findet am 6. März mit dem Thema "Tatort Autobahn" wieder an der Rastanlage Ostetal in Fahrtrichtung Hamburg statt.

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