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Freitag, 29.03.2024

Umtausch von Führerscheinen

In der EU soll bis 2033 jeder Autofahrer einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen. Vom Bundesrat wurde dazu ein Ablaufplan beschlossen, in dem geregelt wird, wer bis wann seinen unbefristeten Führerschein umgetauscht haben muss.

Alte graue Führerscheine, rosa Papierführerscheine, DDR-Führerscheine und auch Kartenführerscheine, die noch nicht befristet ausgestellt sind, müssen bis zum 19. Januar 2033 getauscht werden.

Alle neuen Führerscheine sind jeweils maximal 15 Jahre gültig. Die Fahrerlaubnis, also das Recht, Kraftfahrzeuge der entsprechenden Klassen zu fahren, gilt jedoch unverändert weiter.

Damit nicht kurz vor Ablauf dieses Datums ein Ansturm auf die Führerscheinstellen beginnt und es einen Bearbeitungsstau gibt, soll der Umtausch gestaffelt nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum des Führerscheins erfolgen.

Allgemein gilt, je neuer der Führerschein, umso länger die Frist. Konkret gilt für Führerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden: Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers, Tag, bis zu dem der Führerschein getauscht sein muss

vor 1953 - 19.01.2033

1953-1958 - 19.01.2022

1959-1964 - 19.01.2023

1965-1970 - 19.01.2024

1971 oder später - 19.01.2025

Für Führerscheine, die ab dem 1.01.1999 ausgestellt worden sind, gilt:

Ausstellungsjahr, Tag, bis zu dem der Führerschein getauscht sein muss

1999-2001 - 19.01.2026

2002-2004 - 19.01.2027

2005-2007 - 19.01.2028

2008 - 19.01.2029

2009 - 19.01.2030

2010 - 19.01.2031

2011 - 19.01.2032

2012-18.01.2013 - 19.01.2033

Der Umtausch kann während der Öffnungszeiten in den Führerscheinstellen der Kreishäuser Bremervörde und Rotenburg beantragt werden. Mitzubringen sind der Personalausweis, der alte Führerschein, ein aktuelles, biometrisches Foto sowie die Gebühr in Höhe von 24 Euro. Falls der alte Führerschein nicht in den Landkreisen Rotenburg (Wümme) oder Bremervörde ausgestellt wurde, wird darüber hinaus eine  Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt.

Weitere Auskünfte, insbesondere zu den einzelnen Fahrerlaubnisklassen, erteilen gern die Führerscheinstellen unter Telefon: 04761 983-4416 sowie 04261 983- 2425.

 

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