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Freitag, 29.03.2024

Korrekturbedarf beim Raumordnungsprogramm

Dem Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL Lüneburg) hat dem Landkreis Rotenburg mitgeteilt, dass für weite Teile des Regionalen Raumordnungsprogramms 2019 zwar Genehmigungsfähigkeit besteht, bei einigen Punkten jedoch Ergänzungs- und Korrekturbedarf. Das betrifft die Abgrenzung einiger Vorranggebiete für Windenergie und die Datenaktualität von Kriterien zur Windenergie (Wohnhäuser, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete). Auch die Abwägung zur Rotenburger Rinne sowie die Regelungen zum Bedarf an Bauschuttdeponien werden kritisiert. 

Das ArL Lüneburg hat angeregt, das Genehmigungsverfahren bis auf weiteres ruhend zu stellen und die Prüfungsfrist bis zum 24. April 2020 zu verlängern. Landrat Hermann Luttmann hat diesem Vorgehen nach Mitteilung des Landkreises zugestimmt. Vorgesehen ist nun, die strittigen Punkte am 25. November mit der Landesbeauftragten Monika Scherf, der Leiterin des ArL Lüneburg, zu besprechen. Anschließend soll in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Planung am 28. November über das weitere Vorgehen beraten werden.

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