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Freitag, 29.03.2024

Jobcenter unterstützt bei Kurzarbeit

Bisher haben in Niedersachsen rund 41.400 Betriebe Kurzarbeit angemeldet. Beschäftigte erhalten damit ohne Kind 60 Prozent und mit Kind 67 Prozent ihres Nettogehaltes. Manchmal reicht damit das Geld nicht mehr zum Lebensunterhalt. Das Jobcenter kann in so einer Situation finanziell unterstützen.

Für diese Personen wurde der Zugang zu Leistungen vereinfacht, denn sie könnten Anspruch auf Grundsicherung haben. Darunter fallen auch Selbständige und Angestellte, die Hilfe zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes benötigen.

Unterstützt werden können solche Personen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu decken. Auf eine Vermögensprüfung wird vorübergehend weitgehend verzichtet, nur ein „erhebliches Vermögen" wird berücksichtigt. Zudem werden die Unterkunfts- und Heizkosten mit einzelnen Ausnahmen für sechs Monate in tatsächlicher Höhe übernommen.

Wer Hilfe beantragen möchte, füllt den „Erstantrag 3.2020-6.2020" unter www.lk-row.de/jobcenter aus und schickt ihn ans Jobcenter. Für weitere Informationen ist dort auch das Merkblatt „Hinweise zum Sozialschutz-Paket" eingestellt.

Das Jobcenter ist per E-Mail unter jobcenter@lk-row.de und per Telefon zu erreichen. Für Rotenburg (Wümme) unter der Nummer 04261 983-3779, Zeven unter 04281 983-6749, Bremervörde unter 04761 983-4646.

Aufgrund der Schließung der Gebäude der Kreisverwaltung für den Kundenverkehr können keine persönlichen Termine vereinbart werden, das Jobcenter unterstützt aber gerne per Telefon und E-Mail und vermittelt auch weiterhin Bewerber auf Stellenangebote. So sucht beispielsweise die Lebensmittelbranche zurzeit weiterhin Personal.

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