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Donnerstag, 28.03.2024

Osterfeuer verboten

Vielerorts sind bereits Haufen von Brennmaterial für Osterfeuer aufgeschichtet worden. Ein Abbrennen in dem sonst üblichen Rahmen ist aufgrund des Ansammlungsverbotes im Zusammenhang mit der Corona-Krise derzeit nicht mehr gestattet, auch nicht ohne Publikum. Dies hat das Land Niedersachsen in einem Erlass an die Kommunen klargestellt.

Die geplanten Osterfeuer zur Brauchtumspflege können aber verschoben werden und, sobald die aktuellen Beschränkungen nicht mehr greifen, abgebrannt werden. Bei der Lagerung der Haufen sind die bekannten Vorgaben zur Verkehrssicherungspflicht einzuhalten.

Eine Anlieferung weiterer Brennmaterialien ist nur zu einem von der Gemeinde festgelegten Termin für das Abbrennen des Brauchtumfeuers gestattet. Pro Gemeinde ist dann ein neuer Termin und ein Ausweichtermin oder ein Wochenende für das Abbrennen des Brauchtumsfeuers festzulegen. Dieser ist von der zuständigen Ordnungsbehörde mit dem Landkreis abzustimmen.

Wird vor Ort gänzlich auf Osterfeuer verzichtet, greifen die Regeln zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen nach der Pflanzenabfallverordnung. So kann beispielsweise der Haufen geschreddert oder auf einem Grünsammelplatz entsorgt werden. Dabei müssen die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden.

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