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Freitag, 29.03.2024

Polizei kontrolliert landwirtschaftlichen Verkehr

Die Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Lüneburg war am Dienstag im südlichen Landkreis Rotenburg unterwegs. Ein besonderes Augenmerk richteten die Beamten zur Erntezeit auf den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr. Zwischen 10 und 16 Uhr kontrollierten sieben Teams mit 14 Polizistinnen und Polizisten insgesamt 31 Fahrzeuge. 27 Mal gab es etwas zu beanstanden. Das entspricht einer auffällig hohen Quote von knapp 90 Prozent. 12 Mal durften die Verantwortlichen ihre Fahrt nicht fortsetzen. 

Schwerpunkt dieser Kontrolle war die Überprüfung von Fahrzeugen in der Mais- und Kartoffelernte. Sechs Mal waren die Fahrzeuge überladen. Die mit Erntegut beladenen Anhänger überschritten das zulässige Gesamtgewicht um bis zu elf Prozent. In zwei Fällen wurde die Weiterfahrt verboten. In sieben Fällen wurden die Bedingungen für die Zulassungsfreiheit von landwirtschaftlichen Anhängern missachtet. Entweder war das erforderliche 25-km/h-Schild nicht angebracht oder die Geschwindigkeit wurde erheblich überschritten.

Gegen alle Fahrer und Halter dieser Fahrzeugkombinationen wurden Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Fünf Mal musste die Weiterfahrt deswegen untersagt werden.

Die Kontrollen führten auch zur Beanstandung einer Vielzahl von technischen Mängeln. Insbesondere nicht funktionsfähige Bremsen und lichttechnische Einrichtungen sowie nicht vorschriftsmäßige Reifen wurden beanstandet und führten in zwei Fällen zum Verbot der Weiterfahrt.

Bei zwei zulassungsfreien Anhängern einer Fahrzeugkombination wurden gravierende Mängel an der Bremsanlage, den Zuggabeln und dem Fahrzeugaufbau festgestellt, sodass der Zustand als verkehrsunsicher eingestuft wurde. Zwei kontrollierte Feldhäcksler waren ohne Genehmigung oder Erlaubnis auf der Straße unterwegs, die angesichts ihrer Breite von über drei Metern erforderlich ist. Die Weiterfahrt der Erntemaschinen musste auch in diesen Fällen untersagt
werden.

Zu erwähnen ist, dass sämtliche im gewerblichen Güterverkehr kontrollierten Fahrzeuge (entgeltliche Beförderung) auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h begrenzt waren, um Ausnahmen gesetzlicher Regelungen in Anspruch nehmen zu können.

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