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Freitag, 29.03.2024

Positiver Schnelltest - automatische Quarantäneanordnung

Die Fallzahlen der Corona-Infektionen bewegen sich im Landkreis Rotenburg/Wümme derzeit auf einem hohen Niveau, wodurch sich nach Mitteilung der Kreisverwaltung Bearbeitungsengpässe für die Arbeit des Gesundheitsamtes ergeben können. Gleichzeitig erhöht sich die Verfügbarkeit von Schnelltests und Selbsttests. Vor diesem Hintergrund weist der Landkreis die Bevölkerung darauf hin, dass unmittelbar nach einem positiven Schnelltest automatisch eine Quarantäneanordnung gilt.

Unabhängig davon, ob es sich um einen PoC-Schnelltest oder PCR-Labortest handelt, ist jede Person rechtsgültig in Quarantäne, die erstmalig ein positives Testergebnis nach einem SARS-CoV-2-Abstrich bekommt. Nach einem PoC-Schnelltest gilt die Verpflichtung, den Nachweis umgehend durch eine Testung im PCR-Verfahren überprüfen zu lassen. Dazu ist sofort nach Vorliegen des Testergebnisses Kontakt mit dem Hausarzt aufzunehmen.

Bis zum Vorliegen des PCR-Ergebnisses müssen sich die Verdachtspersonen in Selbstisolierung begeben und ihre Kontakte konsequent reduzieren. Das Gesundheitsamt nimmt möglichst zeitnah Kontakt mit den betroffenen Personen auf und klärt das weitere Vorgehen.

Fragen zur Impfung beantwortet die Impfhotline des Landes montags bis samstags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr unter Telefon: 0800 9988665.

Alle Fragen zum Thema Corona beantwortet das Bürgertelefon des Landkreises montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr unter 04261 983-983.

Allgemeine Informationen und die aktuellen Fallzahlen sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.lk-row.de/corona abrufbar.

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