JavaScript ist in Ihrem Browser deaktiviert! Bitte aktivieren Sie JavaScript für Treffpunkt-Sittensen, da die Seite ansonsten nicht korrekt funktioniert.
Freitag, 29.03.2024

B-Plan "Zum Fahnenholz": Anlieger drohen mit Normenkontrollverfahren

Der Planungsausschuss der Gemeinde Sittensen hat nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei einer Gegenstimme den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Zum Fahnenholz" gefasst. Laut Bauamtsleiterin Nina Gall sind Einwendungen eingegangen, auch von Seiten der Anwohner. Ihren Ausführungen zufolge hat das Planungsbüro eine Abwägung derer vorgenommen und keine Auswirkungen auf die Bauleitplanung festgestellt. Auch das in Auftrag gegebene Lärm- und Verkehrsgutachten ist positiv ausgefallen.

Da Rat und Verwaltungsausschuss nicht mehr vor der Sommerpause tagen, regte sie an, per Umlaufbeschluss die öffentliche Auslegung auf den Weg zu bringen. Das Gremium schloss sich dem bei einer Gegenstimme an. Das Verfahren soll möglichst zügig umgesetzt werden, da in dem Baugebiet eine Sonderbaufläche für die Errichtung einer neuen Kindertagestätte vorgesehen ist. Vorgesehen ist die Inbetriebnahme zum Kindergartenjahr 2022/2023.

Bürgermeister Diedrich Höyns ging auf die eingegangenen Stellungnahmen und Einwände ein. In nicht unerheblichem Umfang machen Anwohner Bedenken geltend, darunter sind zwei Parteien, die eine Rechtsvertretung eingeschaltet und ein Normenkontrollverfahren angedroht haben, da sie die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes in Frage stellen. Unter anderem wird die städtebauliche Erforderlichkeit angezweifelt, kein „tatsächlicher" Bedarf für eine Kindertagestätte und Bauplätze in dem Bereich gesehen, eine nicht gerechte Abwägung und eine Zunahme der Verkehrs-, Lärm- und Umweltbelastung geltend gemacht.

Abwägungen bestätigen Bauleitplanung

„Die Abwägungen sind stichhaltig, juristisch begründet und bestätigen im Ergebnis, dass nichts gegen die Bauleitplanung spricht", verdeutlichte Höyns. So wird denn auch darin deutlich gemacht, dass sowohl die Errichtung einer Kindertagesstätte als auch die Bereitstellung von Flächen für den Wohnungsbau explizit dem Allgemeinwohl dienen. „Die Gemeinde hat eine grundzentrale Versorgungsfunktion zu erfüllen. Das sieht auch das Regionale Raumordnungsprogramm vor", betonte Höyns.

Die große Nachfrage nach Bauplätzen belege auch der sehr gute Zuspruch im Baugebiet „Im kleinen Felde." Alternativprüfungen seien in gebotenem Umfang vorgenommen worden, auch was die Standortfrage eines neuen Kindergartens angehe. In den Stellungnahmen wird ausgeführt, dass der Bedarf nach weiteren Kita-Plätzen nicht nur dem Zuwachs an Neubaugebieten in der Börde geschuldet ist, sondern auch dem gesetzlichen Anspruch und dem zunehmenden Bedarf an einer Ganztages- und Krippenbetreuung.

Fläche am "Westerberg für neue Kita zu klein

Die jetzige Fläche am „Westerberg", wo derzeit auf einem gemeindeeigenen Grundstück die Betreuung in Mobilbauten in vier Gruppen stattfindet, ist für einen Kindergarten-Neubau zu klein, da dieser für fünf Gruppen ausgerichtet sein wird. Der Bauantrag ist bereits gestellt.

Planungsverzögerungen gefährden Zuschüsse für Kita-Neubau

Kommt es durch ein Normenkontrollverfahren zu einer Verzögerung der Planungen, sind laut Samtgemeindebürgermeister Jörn Keller die avisierten Zuschüsse in Gefahr, denn die sind aktuell an eine Fertigstellung im Sommer 2022 gebunden. Die Gelder sind nicht unerheblich: Vom Land Niedersachsen wären 92.868 Euro und vom Landkreis Rotenburg/Wümme 396.714 Euro zu erwarten.

Hauptverkehr über Scheeßeler Straße

Höyns wies noch darauf hin, dass in Bezug auf die Verkehrsbelastung der Hauptverkehr über die Scheeßeler Straße und nicht wie von Anliegern befürchtet über die Alte Dorfstraße erfolge. Was die Oberflächenentwässerung angeht, werden die neu erschlossenen Grundstücke an eine separate Entwässerung angeschlossen. Auch eine Erschließung der Alten Dorfstraße ist nach seinen Worten nicht zu erwarten, es sei denn, die Entwässerungskanäle werden schadhaft. Höyns machte deutlich, dass insofern zum jetzigen Zeitpunkt keine Anliegerbeiträge erhoben würden.

Keine Sorge vor Normenkontrollklage

Abschließend gab er deutlich zu verstehen, dass der Gemeinde eine Normenkontrollklage keine große Sorge bereite, denn an anderer Stelle des Ortes sei es zu ähnlichen Problemen mit Anliegern gekommen, das niedersächsische Oberverwaltungsgericht habe aber die Rechtmäßigkeit des dortigen Bebauungsplanes bestätigt. "Ich kann nicht richtig nachvollziehen, warum es auch beim Bebauungsplanverfahren Zum Fahnenholz zu Einwendungen dieser Art kommt", bedauerte Ausschussvorsitzender Alfred Flacke. (hm)

powered by webEdition CMS