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Donnerstag, 28.03.2024

Auf dem Sammelplatz gilt die Betriebsordnung

Der neue Grünschnittsammelplatz an der Karl-Benz-Straße im Gewerbegebiet Nord III in Sittensen ist im Januar in Betrieb gegangen. Dass die Fläche gegenüber dem alten Standort nun befestigt und asphaltiert ist und außerhalb von Wohnbebauung liegt, kommt durchweg gut an, wie Platzwart Bernd Wilkens zu berichten weiß.

Aber es gibt auch Regeln, die zu beachten sind. Sie sind in der Satzung über die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Rotenburg (Wümme) festgehalten. Und der Landkreis als Betreiber der Anlage hat ein Auge darauf, dass ein reibungsloser Betrieb gewährleistet wird.

„Die Hochsaison kommt ja erst noch. Dann können wir beurteilen, wie der Ablauf zu Stoßzeiten funktioniert", geben Wilkens und die Leiterin des Bauamtes der Samtgemeinde, Nina Gall, zu verstehen. Das bezieht sich auch auf die Öffnungszeiten - derzeit mittwochs von 16 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 12 Uhr.

Nicht immer reagieren die Anlieferer mit Verständnis auf die Vorgaben. So kommen manche erst kurz vor Schluss, andere wollen dicke Baumwurzeln entsorgen oder haben Grasschnitt und Sträucher zusammengepackt. Laut Betriebsordnung beträgt die Anlieferungsmenge maximal vier Kubikmeter pro Anlieferer und Tag. Gras und Laub muss getrennt von Baum- und Strauchschnitt abgeladen werden. Dazu sollte man rückwärts an die dafür vorgesehene Box fahren. Etwa zehn Fahrzeuge können laut Wilkens so nebeneinanderstehen.

„Das Rangieren bereitet mitunter doch Probleme. Das gilt vor allem für Autos mit Anhänger. Davon haben wir zahlreiche, denn in unserer ländlichen Gegend gibt es ja viele große Grundstücke", erläutert der Platzwart. Die Anlage darf nur für Grünschnittabgaben aus dem Kreisgebiet genutzt werden. Nicht zugelassen sind Stubben bis 15 Zentimeter Stammdurchmesser, Müll, Kunststoff oder anderes Holz darf natürlich auch nicht dabei sein. Sträucher sollten nicht länger als zwei Meter sein.

Manchmal muss Wilkens eingreifen und den Nutzern die Vorgaben erklären. „Aber die meisten Anlieferer legen ihre Fracht gut sortiert und an der richtigen Stelle ab", verdeutlicht er. Die Zu- und Abfahrt erfolgt über eine Einbahnstraßenregelung, die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 Stundenkilometer.

Um die anschließende Kompostierung der Grünabfälle kümmert sich der Landkreis. Auf dem Platz gibt es eine Extrafläche für eine mobile Schredderanlage. Ist dieser voll, benachrichtigt der Platzwart den Landkreis, der wiederum beauftragt das Abfuhrunternehmen. (hm)

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