Rathaus: 3G-Regelung für Besuchende
Aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos wird ab Mittwoch, 1. Dezember, auch für Besucherinnen und Besucher des Sittenser Rathauses die 3G-Regel eingeführt.
Das Betreten des Gebäudes ist dann nur noch nach Vorlage eines Impfnachweises, eines Nachweises der Genesung oder eines aktuellen Corona-Tests möglich. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss von einer offiziellen Teststelle vorgenommen worden sein.