JavaScript ist in Ihrem Browser deaktiviert! Bitte aktivieren Sie JavaScript für Treffpunkt-Sittensen, da die Seite ansonsten nicht korrekt funktioniert.
Donnerstag, 28.03.2024

Regelungen zum Umgang mit Sperrmüll

Sperrmüll wird auf Anforderung abgeholt. Wie eine Abfuhr angemeldet wird, welche Regelungen gelten und was zum Sperrmüll gehört, darüber informiert die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung.

Jeder Haushalt kann demnach im Jahr zweimal Sperrmüll zur Abholung anmelden. Bei jedem Termin können bis zu vier Kubikmeter kostenfrei entsorgt werden. Es ist außerdem möglich, beide Anmeldungen auf einen Termin zu legen, wenn die Anmeldungen zeitgleich gestellt und mit einem entsprechenden Hinweis im Bemerkungsfeld versehen werden. So können an einem Termin im Jahr bis zu acht Kubikmeter entsorgt werden.

Darüber hinaus können auch an jedem Termin angemeldete Mehrmengen kostenpflichtig für 12 Euro pro Kubikmeter mitgenommen werden.

Anmeldung einer Abfuhr
Die Anmeldungen sind über die Internetseite www.lk-awr.de oder die App AWR plus online möglich, ansonsten mittels der Karten aus dem Abfallkalender. Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich. Wenn der Sperrmüll in einer Nebenstraße bereitgestellt wird, die von der Adresse abweicht, muss dies bei der Anmeldung vermerkt werden. Da ist besonders bei Eckgrundstücken zu beachten.

Nach der Anmeldung beträgt die Wartezeit für einen Termin aktuell circa sechs Wochen. Der Termin wird zwei Wochen nach Eingang der Anmeldung vergeben.

Nach einer Online-Anmeldung erhalten die Kundinnen und Kunden ihren Termin per E-Mail. Wer seine Sperrmüllabholungen per Karte angemeldet hat, bekommt den Termin per Postkarte. Sollte der zugeteilte Termin nicht passen, kann dieser auch verschoben werden. Um unnötige Fahrten zu vermeiden, sind nicht mehr benötigte Termine möglichst frühzeitig abzusagen. So können frei gewordene Termine schnell an andere wieder vergeben werden.

Sperrmüll selber entsorgen
Wem eine angemeldete Abfuhr zu lange dauert, der kann den Sperrmüll alternativ auf den Entsorgungsanlagen in Helvesiek und Seedorf abgeben. Vor Ort fällt für bis zu vier Kubikmeter eine Mindestanliefergebühr von 10 Euro an.

Was ist Sperrmüll?
Möbel, Matratzen, Fahrrad, Teppiche, Spiegel, diese Dinge gehören zum Sperrabfall. Auch Bettdecken, Autokindersitze, große Sportgeräte wie Skier, große Spielzeuge und Laminatböden können über den Sperrabfall entsorgt werden.

Was ist kein Sperrmüll?
Nicht beim Sperrmüll mitgenommen werden Palisaden, Paneele, Gartenzäune, Türen und Fenster. Sie können auf den Entsorgungsanlagen in Helvesiek und Seedorf kostenpflichtig entsorgt werden.

Auch Elektrogeräte jeglicher Art werden nicht über den Sperrabfall entsorgt. Elektrokleingeräte können bei mobilen Schadstoffsammlungen und auf manchen Grünschnittsammelplätzen abgegeben oder zusammen mit Großgeräten ebenfalls zur Abholung angemeldet werden.

Zum Sperrmüll gehören in keinem Fall vollgepackte Säcke oder Kartons, schadstoffhaltige Abfälle und Autoteile.
Bei fraglichen Gegenständen lohnt sich auch der Blick ins Abfall-ABC, in den Abfallkalender oder online. In der Liste sind viele Gegenstände und ihre Entsorgungswege zu finden.

Wo und bis wann muss Sperrmüll zur Abholung bereitgestellt werden?
Sperrmüll muss bis 7 Uhr vor dem Grundstück auf öffentlichem Grund freizugänglich zur Abholung bereitgestellt werden - in geordneter Weise und ohne die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen an der Straßenkante. Dafür können auch Parkbuchten genutzt werden. Sperrmüll darf nicht auf einem Anhänger, in einer Gitterbox oder hinter dem Zaun stehen. Die Müllwerker dürfen Privatgrundstücke nicht betreten und können auch nicht wissen, ob Gegenstände zum Beispiel auf Anhängern entsorgt werden sollen oder noch in Gebrauch sind.

Informationen zum Thema und Formulare zur Anmeldung finden Interessierte unter www.lk-awr.de

powered by webEdition CMS