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Donnerstag, 28.03.2024

Aktion der Sporthilfe

Die Sporthilfe Niedersachsen möchte auch in diesem Jahr Sportlerinnen und Sportlern, die sich aufgrund einer Sportverletzung während der Weihnachtstage im Krankenhaus aufhalten müssen, ein Weihnachtsgeschenk im Wert von bis zu 60 Euro machen.

Dies gilt auch, wenn die Sportverletzten für die Zeit der Feiertage aus dem Krankenhaus entlassen werden, aber die stationäre Behandlung unmittelbar im Anschluss fortgesetzt wird.

Nachdem ein Verein ein Geschenk gekauft und überreicht hat, muss zur Erstattung der Original-Rechnungsbeleg an die Sporthilfe Niedersachsen geschickt werden. Zusätzlich sind folgende Angaben erforderlich: Name der/des Verletzten, Verein, Sportart, Krankenhaus.

Der Betrag wird ausschließlich auf das Konto des einreichenden Vereines überwiesen. Weitere Auskünfte erteilt die Sporthilfe, Sabine Tönnies, Telefon: 0511 1268-140, E-Mail: stoennies@lsb-niedersachsen.de

Auskünfte erteilen ebenso die Geschäftsstellen der Kreissportbünde Osterholz, Rotenburg (Wümme) und Verden für ihre jeweiligen Mitgliedsvereine.

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