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Donnerstag, 28.03.2024

Gewerbeflächen: „Landlord-Prinzip“ kommt nicht zur Anwendung

Die Gruppe Bündnis90/Die Grünen/WFB/FDP im Rat der Gemeinde Sittensen hat sich mit der Gewerbegebietsentwicklung beschäftigt und beantragt, dass ein Entwurf für die zukünftige Vergabe von Gewerbeflächen entwickelt wird. Denn sie spricht sich für die Anwendung des sogenannten „Landlord-Prinzips" aus. Bedeutet: Gewerbeflächen bleiben im Eigentum der Gemeinde und werden im Zuge von Erbpachtverträgen durch die Betriebe genutzt.

So könnten Unternehmen die Grunderwerbskosten sparen und trotzdem das Erbpachtrecht bei einer Bank beleihen. Die Gemeinden hätten größere Flexibilität im Hinblick auf die Frage, welches Unternehmen oder welche Branche sie ansiedeln wollen und wie lang die Vertragslaufzeit sein soll.

Durch die Möglichkeit, verstärkt Erbbaupachtverträge an Unternehmen zu vergeben, könnten diese größere Investitionen in die eigentliche Unternehmenstätigkeit tätigen und so ihre wirtschaftlichen Aktivitäten am Standort ausbauen und mehr Arbeitsplätze anbieten. Zusätzlich generiere die Erbpacht eine konstante Einnahme für die Gemeinden, die konstanter sei als die konjunkturabhängige Gewerbesteuer. Die Gruppe sieht in dem "Landlord-Prinzip" eine direkte Wirtschaftsförderung, im Besonderen für junge Unternehmen und Start Up ́s.

Ratsherr Alfred Flacke (SPD-CDU-Gruppe) bezeichnete das Ansinnen als „charmante Idee", aber aus Kostengründen nicht durchführbar. Die Gemeinde bleibe auf den Kosten sitzen und müsse Schulden machen, um das Ganze zu finanzieren. „Das Ansinnen ist nachvollziehbar, sprengt aber die Möglichkeiten um Längen", so Flacke.

Auch Marco Nack (SPD-CDU-Gruppe) machte Bedenken geltend: „Der Antrag ist gut, aber nicht zu Ende gedacht. Was passiert mit Gebäuden oder Hallen, die auf den Flächen gebaut werden, wenn zum Beispiel die Pacht nach 50 Jahren abläuft? Soll die Gemeinde sie abkaufen?"

Bürgermeister Diedrich Höyns sieht ebenfalls auf die Gemeinde ein „kompliziertes, haushalterisches Risiko" zukommen. Er wies auf das Minus von 1,5 Millionen Euro im Haushalt der Gemeinde hin und die damit verbundene Mahnung des Landkreises, dass Maßnahmen für einen Ausgleich geschaffen werden müssen. Der Antrag wurde vom Gremium mehrheitlich abgelehnt. (hm)

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