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Donnerstag, 28.03.2024

Gasmangellage: Windenergieanlagen dürfen vorübergehend Leistung erhöhen

Betreiber von Windenergieanlagen dürfen vorübergehend mehr Strom produzieren, denn die Bundesregierung hat Auflagen zu Schall und Schatten bis längstens zum 15. April 2023 gelockert. Dies betrifft auch einige Anlagen im Landkreis Roteburg/Wümme, deren Betriebszeiten fortan verlängert und deren Leistung erhöht werden können.

Bis zum kommenden Frühjahr müssen sich Nachbarn von zurzeit leistungsreduziert laufenden Windenergieanlagen also auf zusätzliche Lärmimmissionen sowie Licht- und Schattenreflexe einstellen.

Mit Wirkung bis zum 15. April 2023 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nach Mitteilung der Kreisverwaltung die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Das hat auch Folgen für die hiesigen Betreiber von Windenergieanlagen. Eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ermöglicht ihnen, auf Antrag von den bisherigen Vorgaben zu nächtlichen Geräuschwerten und zur Vermeidung von Schattenwurf abzuweichen. Damit will der Gesetzgeber einen Beitrag leisten, die ins Netz eingespeiste Strommenge zu erhöhen.

Konkret darf nach Antragstellung beim Amt für Bauaufsicht und Bauleit­planung des Landkreises der Schallpegel von leistungs­reduziert laufenden Windenergieanlagen während der Nacht um bis zu vier Dezibel gegenüber dem bisher genehmigten Wert erhöht werden. Eine Betriebszeitbeschränkung zur Verminderung oder Vermeidung von Schattenwurf kann ebenfalls aufgehoben werden.

Derzeit steht noch nicht fest, wie viele Betreiber von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden. Nachbarn von zurzeit leistungsreduziert laufenden Windenergieanlagen sollten sich aber darauf einstellen, dass es vorübergehend zu erhöhter Lärmentwicklung und vermehrten Licht- und Schattenreflexen kommen kann.

Die vorübergehenden Ausnahmeregeln gelten befristet längstens bis zum 15. April und sind in Paragraf 31k des Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt.

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