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Donnerstag, 28.03.2024

Zensus 2022: Erinnerungsschreiben werden verschickt

Nicht alle Personen, die im Mai von der Erhebungsstelle für den Zensus 2022 angeschrieben wurden, haben ihre ausgefüllten Bögen zurückgeschickt. Sie sind damit ihrer Auskunftspflicht nicht nachgekommen und werden jetzt noch einmal schriftlich erinnert. Angeschrieben werden Personen, die im Rahmen der Personenbefragung Auskunft geben müssen. Personen, die von der zeitgleich durchgeführten Gebäudebefragung angeschrieben wurden, sind davon nicht betroffen.

„Wir hoffen, dass alle auskunftspflichtigen Bürgerinnen und Bürger im Landkreis, die es noch nicht einrichten konnten, ihrer Pflicht nachkommen werden", sagt Lothar Greif von der Erhebungsstelle des Landkreises. Trotz guter Rückläufe sei es notwendig, Erinnerungsschreiben rauszuschicken.

Der Zensus 2022 ist für Landkreise und Kommunen wichtig, um die genaue Einwohnerzahl zu ermitteln. Eine Auskunftsverweigerung könnte dem Landkreis schaden. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen den Zensus mit dem Ziel durch, mehr über die Bevölkerung zu erfahren und, basierend darauf, politische und wirtschaftliche Entscheidungen zu ermöglichen – beispielsweise bei Fragen zu Wohnraum und Bildungsangebot.

Die Auskunftspflichtigen haben nach Erhalt des Erinnerungsschreibens 14 Tage Zeit, ihre Angaben zu machen. Der nächste Schritt wäre dann der Versand von sogenannten Heranziehungsbescheiden. Wer sich verweigert, dem drohen damit Zwangsgelder in Höhe von mehreren hundert Euro. Dieses Vorgehen gilt einheitlich für ganz Niedersachsen und ist gesetzlich geregelt.

Bei Fragen ist die Erhebungsstelle des Landkreises Rotenburg in Bremervörde erreichbar per E-Mail unter zensus2022@lk-row.de oder telefonisch unter 04761 9828-721.

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