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Freitag, 29.03.2024

Keine elektronische Krankschreibung für Jobcenter-Kunden

Seit dem 1. Januar 2023 wird die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen elektronisch direkt an den Arbeitgeber vermittelt.

Bei einer Erkrankung wird vom Arzt deshalb keine gelbe AUB mehr ausgestellt, die an den Arbeitgeber weitergegeben werden muss. Diese Regelung gilt nach Mitteilung der Kreisverwaltung jedoch nicht für die Kundinnen und Kunden des Jobcenters.

Diese müssen weiterhin beim Jobcenter eine AUB vorlegen und deshalb ihren Arzt um eine Ausfertigung in Papierform bitten. Diese Regelung gilt bis Ende des Jahres. Ab dem 1. Januar 2024 wird die AUB auch elektronisch an das Jobcenter weitergeleitet.

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