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Donnerstag, 28.03.2024

Vollstreckungshaftbefehl bei Unfallaufnahme entdeckt

Eine 61-jährige Frau hat sich in Sittensen nach Angaben der Polizei am frühen Donnerstagmorgen über Notruf bei der Polizei gemeldet und wollte ihre Beteiligung an einem Verkehrsunfall mitteilen.

Sie wurde gebeten, dafür zur Autobahnpolizeidienststelle nach Sittensen zu kommen. Dort schilderte die Frau den Sachverhalt, der sich bereits mehrere Stunden vorher zugetragen hatte. Als ihre Daten bei der Personalienfeststellung den Polizeicomputer durchliefen, wurde der Unfall plötzlich zur Nebensache.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte einen Vollstreckungshaftbefehl wegen Urkundenfälschung und Betruges gegen die 61-Jährige ausgeschrieben. Demnach musste sie 40 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen. Nur eine sofortige Zahlung von 2.907 Euro würde sie von dieser Haftstrafe befreien.

Sofort schickte die Frau ihren Lebenspartner mit dessen Kreditkarten los, um die Summe aufzubringen. Nach dem Besuch bei mehreren Banken hatte er das Geld zusammen und konnte die 61-Jährige auslösen.

Bezüglich des Verkehrsunfalles stehen allerdings noch weitere Ermittlungen aus, die möglicherweise ein weiteres Verfahren wegen Unfallflucht nach sich ziehen.

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