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Mittwoch, 27.09.2023

Klostergut will sich weiterentwickeln

Das Klostergut Burgsittensen soll zukunftsfähig aufgestellt werden. Dafür hat die Klosterkammer Hannover als Eigentümerin der Anlage zusammen mit dem Pächter des Gutsbetriebes ein Konzept für die Entwicklung des landwirtschaftlichen Betriebes erarbeitet, das einerseits den Erhalt der Anlage sichern, andererseits in der Tradition eines Mustergutes weiter als Lehr- und Lernort entwickelt werden soll.

Angedacht ist der Ausbau der Bauernhofpädagogik und der Seminarangebote für landwirtschaftliche Techniken. Auch ein Wohn- und Arbeitsort für Menschen mit Behinderungen in Kooperation mit den Rotenburger Werken soll entstehen. Die zu betreuenden Menschen könnten dort arbeiten und in das Hofleben integriert werden. Des Weiteren soll das bestehende Angebot von Kunst- und Kulturveranstaltungen fortgeführt werden - unter Berücksichtigung des Naturschutzes.

Diplom-Ingenieurin Karin Bukies von der Planungsgruppe Stadtlandschaft stellte dem Bauausschuss der Samtgemeinde Sittensen jetzt den Planentwurf vor und betonte, dass alle historisch wertvollen Gebäude erhalten werden sollen. Kleine bauliche Erweiterungen sind nur auf ehemals bebauten Flächen vorgesehen. So ist ein Anbau am Herrenhaus geplant sowie ein Ersatzneubau einer Scheune als Unterkunftsgebäude für die Rotenburger Werke. Im Südosten soll im Bereich eines abgerissenen Gebäudes ein Parkplatz eingerichtet werden.

Um die Vorhaben genehmigungsrechtlich umsetzen zu können, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Bereits im Jahr 2019 hat die Gemeinde Tiste die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Zwar hat im gleichen Jahr auch schon die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und Behörden zur Änderung des Flächennutzungsplanes stattgefunden, aber aufgrund eines Wechsels des Planungsbüros, der Anpassung der Planung sowie Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen soll der Verfahrensschritt wiederholt werden.

Ausschuss wie auch jetzt der Samtgemeinderat haben einstimmig dafür votiert, dass die erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung durchgeführt wird. Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

Die Baugrenzen orientieren sich laut Planerin im Bebauungsplan eng am Bestand. Der Änderungsbereich umfasst das Klostergut mit dem Herrenhaus, den Wirtschaftsgebäuden und dem Landschaftspark, das im Osten angrenzende „Dämmerholz" sowie das ehemalige Forsthaus im Süden.

Dieser Bereich ist derzeit noch als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Die alte Verordnung entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Deshalb wird im Landschaftsrahmenplan des Landkreises Rotenburg (Wümme) die Teilaufhebung des Landschaftsschutzes und stattdessen eine Ausweisung als Kulturdenkmal empfohlen. Das Klostergut, das an diesem Standort seit dem 17. Jahrhundert besteht, steht inzwischen als Kulturdenkmal sowie als Gruppe baulicher Anlagen einschließlich der Parkanlage unter Denkmalschutz.

Keine Zufahrt über Waldstraße

Die historischen Verkehrsflächen der steinernen Allee sollen erhalten bleiben und daher möglichst vom öffentlichen Verkehr umfahren werden. Das Plangebiet ist grundsätzlich von drei Richtungen aus erreichbar: von Westen über die Waldstraße aus Richtung Tiste, östlich über die Waldstraße ab der L 142, nördlich über einen vorhandenen Privatweg.

Im Bebauungsplanverfahren soll auf Grundlage eines Verkehrsgutachtens die verkehrliche Erschließung festgelegt werden. Samtgemeindebürgermeister Jörn Keller machte deutlich, dass es eine Zufahrt über die Waldstraße mit der Tempo-30-Zone nicht geben wird.

Ausschussmitglied Torsten Rathje bezeichnete das Konzept als schlüssig und eine Kooperation mit den Rotenburger Werken als „Riesengewinn. Ein lebendes Denkmal ist immer sinnvoller als ein totes", schickte er noch hinterher. (hm)

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