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Freitag, 29.03.2024

Geflügelpest: Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet rund um Fundort Mühlenteich eingerichtet

Der Sperrbezirk (innere Grenze der Karte) umfasst das Gebiet im Radius von mindestens einem Kilometer um den Fundort im Mühlenteich in der Gemeinde Sittensen. Der äußere Kreis stellt das Beobachtungsgebiet dar.

Auf dem Mühlenteich in Sittensen wurde eine tote Wildgans aufgefunden und am 9. Dezember der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Daraufhin hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung erlassen und einen mindestens einen Kilometer großen Sperrbezirk um den Fundort festgelegt. Dieser umfasst das Gebiet der Gemeinde Sittensen ohne den Bereich nördlich der A1. Im Süden endet das Sperrgebiet südlich des Feldweges, der von der Straße Zum Fahnenholz zum Appeler Weg führt. Von hier verläuft die Grenze in südlicher Richtung bis zur Einmündung Im Häsen, weiter zunächst in östlicher Richtung und von dort ab der letzten Einmündung in nördlicher Richtung bis zur Gemeindegrenze.

Von der Gemeinde Tiste gehören die Straßen Tister Ziegeleiweg und Helgenkamp zum Sperrgebiet, um das ein Beobachtungsgebiet festgelegt wird, das ein Gebiet von mindestens drei Kilometern umfasst. Das Verbot, Hunde und Katzen frei umherlaufen zu lassen, wird gemäß Paragraf 56, Absatz 3 der Geflügelpestverordnung, für das Beobachtungsgebiet aufgehoben.

Das Beobachtungsgebiet umfasst die folgenden Gebiete:

Gemeinde Lengenbostel: Gemeindegebiet ohne den Bereich nördlich der Straße Am Blöcken, Dorfstraße.

Gemeinde Tiste: Gemeindegebiet ohne den Bereich nördlich der Hauptstraße ab der Einmündung Am Bahnhof in östlicher Richtung bis zur Gemeindegrenze und ohne den Bereich nördlich der K 149.

Gemeinde Kalbe: Gemeindegebiet ohne den Bereich nördlich der K 149.

Gemeinde Sittensen: Gesamtes Gemeindebiet.

Gemeinde Hamersen: Gemeindegebiet ohne den Bereich westlich der L 130 (Scheeßeler Straße) und südlich der K 142 (Alphauser Straße).

Groß Meckelsen: Gemeindegebiet ohne den Bereich ab der nördlichen Gemeindegrenze westlich der A1 bis zur Autobahnbrücke Dorfstraße. Ab dort westlich der Dorfstraße bis zur Einmündung des Feldweges vor dem Waldstück Hohe Buchen, im weiteren Verlauf westlich des in nördlicher Richtung verlaufenden Feldweges über die Hauptstraße bis zur Gemeindegrenze.

Gemeinde Klein Meckelsen: Gemeindegebiet Klein Meckelsen ohne den Bereich westlich des Eichenweges bis zur Einmündung Klosterhörn. Klosterhörn in nordöstlicher Richtung bis zur Einmündung des kleinen Weges Richtung Nüttel.

Die sofortige Vollziehung der Anordnungen wird im überwiegenden öffentlichen Interesse angeordnet. Diese Allgemeinverfügung tritt an dem auf die ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft. Bei der Festlegung der Restriktionsgebiete wurden die örtlichen Verhältnisse und ökologischen Gegebenheiten sowie die natürlichen Grenzen berücksichtigt. Bei dem aufgefundenen Wildvogel handelt es sich um eine Wildgans. Weitere tote Vögel wurden bislang in der näheren Umgebung des Fundortes nicht gefunden. Die Ausweitung des Sperrgebietes würde zu keiner Verringerung der Verschleppungsgefahr des hochpathogenen, aviären Influenzavirus führen.

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